Sekundärprävention
In der Drogenberatung des Landes Steiermark gibt es einen sekundärpräventiven Zweig mit dem Namen "NEXT STEP", der Unterstützung für suchtmittelkonsumierende Jugendliche und junge Erwachsene (im Alter zwischen 13 und 20 Jahren), deren Angehörige, Eltern und LehrerInnen bietet.
Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Jugendlichen bis zum Eintritt in das Erwachsenenalter Erfahrungen mit legalen und illegalen psychoaktiven substanzen macht. Das Experimentieren bzw. Probieren gehört zum Normalverhalten im Jugendalter. Während es den meisten Jugendlichen gelingt, nach einer Probierphase normale Konsummuster zu entwickeln, gleiten manche Jugendliche in mißbräuchliche Verhaltensmuster ab, die langfristig zur Abhängigkeit führen können. Deshalb ist es von enormer Wichtigkeit, den Betroffenen schon in den ersten Phasen des Mißbrauchs qualifizierte Unterstützung anzubieten.
Zielgruppe:
Sekundäre Suchtprävention richtet sich gezielt an suchtgefährdete Menschen, die wiederholendes mißbräuchliches Verhalten zeigen und somit am Beginn einer Suchtentwicklung stehen können. Mittels individueller und struktureller Maßnahmen soll psychischen, körperlichen und sozialen Schäden vorgebeugt werden.
Ziel von sekundärer Prävention ist die Verhinderung einer Suchtentwicklung, das heißt, es soll die Entwicklung von riskantem zu mißbräuchlichem Konsum und zu Abhängigkeit verhindert werden.
Je früher eine Gefährdung erkannt wird, und die Jugendlichen adäquate Unterstützung erhalten, desto geringer sind die Folgeschäden ihres Konsumverhaltens.
Da Jugendliche noch keine stabilen Konsumformen entwickelt haben, ist die Chance auf Verhaltensänderung in einem hohen Maß gegeben.
Sekundärpräventive Angebote von NEXT STEP:
1. Erlebnis- und Erfahrungskurse für Jugendliche (dzt. nicht durchführbar)
In der Drogenberatung können Jugendliche, welche durch Missbrauch von legalen und/oder illegalen Suchtmitteln auffällig werden, an einem mindestens 4 Monate dauernden sekundärpräventiven "Trainingsprogramm in der Gruppe" teilnehmen.
Die TeilnehmerInnen unserer "Erlebnis- und Erfahrungskurse" sind größtenteils SchülerInnen und Lehrlinge, die von ihren LehrerInnen aufgrund des § 13 Suchtmittelgesetz (gesundheitsbezogene Maßnahme) wegen Konsums von illegalen Drogen in die Beratungsstelle verwiesen werden.
Wesentliche pädagogische Inhalte unserer Kurse sind:
- Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen
- Erarbeitung von Suchtursachen und Suchtprozessen
- Erprobung verschiedener Konfliktlösungsmodelle
- Reflexion des persönlichen Konsumverhaltens
- Integration der erfahrenen, alternativen Fertigkeiten und Strategien in das jeweilige persönliche Lebensumfeld
2. Einzelberatung von Jugendlichen
Beratung und Unterstützung von Jugendlichen, welche ihr Konsum- oder Experimentierverhalten reflektieren bzw. verändern möchten.
3. Angehörigen-, Eltern- und LehrerInnenberatung
Beratung und Unterstützung zur Entwicklung förderlicher Perspektiven im Umgang mit ihren Jugendlichen
4. Coaching für MultiplikatorInnen
Entwicklung von Unterstützungsprogrammen in Organisationen und Einrichtungen (z.B. Schulen, Wohngemeinschaften etc.); Beratung, Begleitung und Reflexion zur Gestaltung konstruktiver Voraussetzungen für die Begegnung mit Suchtgefährdeten.
5. Fortbildung
Fortbildung hinsichtlich der Möglichkeit, Merkmale von Suchtgefährdung, Risikofaktoren, Wirkungen von Co-Abhängigkeit zu erkennen sowie konstruktive Handlungsstrategien und Verhaltensweisen im zielgerichteten Umgang mit suchtgefährdeten Jugendlichen zu entwickeln.
Projektleiterin:
DSAin Ilse Schrammel
Mitarbeiter:
Mag. Dr. Martin Riesenhuber
Vorgangsweise der Drogenberatung bei Zuweisung nach § 13 SMG
Terminanzahl
Die Anzahl der erforderlichen Termine im Rahmen der gesundheitsbezogenen Maßnahme nach § 13 SMG wird von der Drogenberatung festgelegt. Dabei handelt es sich jedenfalls um mehrere Einzeltermine.
Nächster Termin
Auf den Gesprächsbestätigungen wird festgehalten ob ein neuer Termin vereinbart wurde und das Datum des Termins.
Kontrolle der Bestätigungen
Die Kontrolle der Bestätigungen durch DirektorInnen kann in monatlichen Zeiträumen erfolgen.
Abschlussbestätigungen
Bestätigungen, die besagen, dass SchülerInnen die DB nicht mehr aufzusuchen haben, werden dahingehend gekennzeichnet ( Von Seiten der Drogenberatung sind derzeit keine weiteren Termine erforderlich). Außerdem wird folgender Zusatz angeführt: „§13 Maßnahme abgeschlossen.“