Therapie statt Strafe
Zielgruppe:
KlientInnen mit einem Strafaufschub zum Zweck der Therapie gemäß § 39 SMG (Suchtmittelgesetz)
Voraussetzungen:
- Bedingungen der Drogenberatung bei Aufnahme müssen erfüllt sein
- Während der Therapie sind die Regeln der Drogenberatung einzuhalten
Betreuungsformen:
Einzelbetreuung je nach angeordneter gesundheitsbezogener Maßnahme gemäß § 11 SMG:
- psychosoziale Betreuung
- klinisch psychologische Betreuung
- Psychotherapie
- medizinische Betreuung
Ziele der Betreuung:
- Drogenabstinenz der Klienten
- Soziale Integration
- Förderung der sozialen Kompetenz
- Auseinandersetzung mit den individuellen Ursachen des Drogenkonsums
Kontaktperson: