Drogen und Schule (§13 SMG)
Du wurdest von deiner Schule zu einer Beratung nach § 13 SMG geschickt? Das bedeutet, dass sich der begründete Verdacht deiner Schule, dass du illegale Drogen (z.B. Cannabis) konsumiert hast, erhärtet bzw. bestätigt hat. Bei dieser Beratung handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Maßnahme, die die Schulleitung sicherstellen muss.
Wichtig...
... ist, dass diese Beratung keine Strafmaßnahme darstellt. Wenn du dich auf die Beratung bei uns einlässt, bleibt dein Drogenkonsum schulintern, das heißt, es gibt keine Meldung an die Polizei oder das Gericht. Diese Beratung folgt dem Prinzip „Helfen statt Strafen", und soll dich dabei unterstützen deine Situation zu klären bevor etwas Größeres entsteht.
Was passiert in der Beratung?
Bei den Gespräch mit einer Beraterin oder einem Berater bei uns kannst du:
- offen über das reden, was passiert ist
- Fragen zu Drogen, Alkohol oder anderen Substanzen stellen
- deine Sicht der Dinge erzählen - ohne verurteilt zu werden
- gemeinsam überlegen, was für dich künftig gut und hilfreich wäre
- Die Gespräche sind vertraulich und auf deine Situation abgestimmt. Uns ist wichtig, dass du dich respektvoll und auf Augenhöhe behandelt fühlst.
Nach jeder Beratung bekommst du auf Wunsch eine Gesprächsbestätigung , die du dann in der Schule abgibst. Diese Bestätigung stellt eine reine Terminbestätigung dar, Gesprächsinhalte werden hier nicht abgebildet!